Sehr geehrte Damen und Herren, 

obwohl sich die Wirtschaft in unserem Lande anscheinend wesentlich schneller von den Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise erholt hat, bringt dies den allermeisten Kommunen bisher noch nicht die erhofften Steuereinnahmen. So sehr wir auf einen, hoffentlich dauerhaften, Aufschwung hoffen, so sehr benötigen die Städte und Gemeinden dringend die daraus resultierendenSteuereinnahmen. 

 

Wir legen Ihnen heute einen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2011 mit einem Gesamtvolumen von ca. 11,167 Mio. € vor, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt ca. 10,071 Mio. € und auf den Vermögenshaushalt ungefähr 1,096 Mio. €. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ist auf 216.000 € veranschlagt, Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist auf 1,9 Mio. € festgesetzt. Wir von Verwaltungsseite gehen in den Planzahlen deshalb zunächst mal davon aus, dass sich die zurückliegende Finanz- und Wirtschaftskrise auch noch in 2011 und 2012 auf den kommunalen Haushalt auswirken wird. Wir denken trotz positiver wirtschaftlicher Entwicklungen eher daran, dass es noch eine gewisse Zeit braucht, bis sich dies auch positiv in den öffentlichen Haushalten niederschlägt. Sollten entgegen unseren Annahmen die Prognosen der Steuerfachleute, dass sich die Steuereinnahmen der Kommunen schon ab diesem Jahr wieder deutlich verbessern sollen, auch wirklich eintreffen, lässt sich dies selbstverständlich in einem Nachtragshaushalt in die Realität umsetzen. Wir lassen uns sehr gerne zusammen mit Ihnen, liebe Damen und Herren des Gemeinderates Neuffen, positiv überraschen. Dies ist uns allemal lieber, als umgekehrt Zahlenwerke zu schönen und von der Realität eingeholt zu werden. 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes belaufen sich auf 10.071.300 €. Gegenüber dem Vorjahr macht dies eine Erhöhung von 0,83 % aus. 

Die Gewerbesteuereinnahmen sind im Plan mit 800.000 €, die Grundsteuer A mit 8.000 € und die Grundsteuer B mit 740.000 € veranschlagt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde auf der Basis der November-Steuerschätzung berechnet und mit 2,7 Mio. € festgesetzt. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer bleibt gegenüber 2010 unverändert bei 173.000 €. Die zu erwartenden Finanzzuweisungen sind mit 1,730 Mio. € gegenüber 2,042 Mio. € aus 2010 deutlich geringer angesetzt. Das Gebührenaufkommen und die gebührenähnlichen Einnahmen belaufen sich auf 486.400 €, was einem Anteil von ca. 4,8 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes entspricht. 

Zu den Ausgaben sind die Schwerpunkte der Unterhaltung des städtischen Vermögens in den Sammelnachweisen als Anlage zum Haushaltsplan dargestellt. Der Personalaufwand wurde auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2009, der Entwicklung des Jahres 2010 sowie unter Einbeziehung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen veranschlagt. Er beläuft sich nun auf 2,816 Mio. €, was einem Anteil von 28 % des Verwaltungshaushaltes entspricht. Die Planansätze der Sachkosten wurden gegenüber 2010 nicht erhöht. Allerdings war es erforderlich, die Kreisumlage, die den Neuffener Haushalt im Vergleich mit 180.000 € mehr belastet, zu erhöhen. Der Landkreis war gezwungen, aufgrund der Belastungen des Kreishaushaltes durch Sozialausgaben, den Hebesatz der Kreisumlage entsprechend anzuheben. 

Erfreulich ist abschließend zum Verwaltungshaushalt festzuhalten, dass dieser dennoch auch wieder eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt, und zwar für 2011 in Höhe von 77.100 € erwirtschaftet hat. 

Zur Einnahmenseite im Vermögenshaushalt ist anzumerken, dass hier in 2011 Zuweisungen und Zuschüsse für den 3. Abschnitt zur Stadtkernsanierung veranschlagt sind. An Verkauf von Bauplätzen im Gebiet Auchtert II sollen Grunderlöse in Höhe von 585.000 € realisiert werden. Der gesetzliche Mindestbestand an allgemeiner Rücklage errechnet sich für Neuffen auf 199.600 €. Tatsächlich war hier Anfang 2010 ein Bestand von 197.991 € vorhanden. Durch eine Zuführung von 3.000 € wird sich der Bestand zum Ende 2010 insoweit erhöhen, als damit der gesetzliche Mindestbestand wieder gewährleistet ist. 

Die Ausgaben im Vermögenshaushalt belaufen sich auf 1,096 Mio. €, im Vorjahr waren sie mit 1,534 Mio. € angesetzt. Für die Durchführung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen werden insgesamt 693.000 € bereitgestellt, gegenüber dem Vorjahr ebenfalls eine Reduzierung, und zwar in Höhe von 344.000 €. Zur endgültigen Abdeckung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2008 musste im diesjährigen Haushaltsplan ein Ansatz von 256.000 € eingestellt werden.

An dieser Stelle darf ich mich jetzt, und das tue ich sehr gerne, bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere und federführend bei unserem Kämmerer, Herrn Albrecht Klingler, und seiner Stellvertreterin, Frau Schönleber, für das ausführliche Zahlenwerk bedanken. Herr Klingler wird Ihnen im Anschluss an meine Ausführungen den Haushaltsplan gerne in bewährter Form erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.

Meine sehr verehrte Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch ein paar persönliche Worte zur allgemeinen Finanzsituation an Sie richten. Man sieht allgemein die Dinge immer aus seinem eigenen Standpunkt. So ist es auch mir ergangen in der Einschätzung des Länderfinanzausgleiches, als ich noch für meine ehemaligen Wirtschafts- und Haushaltspläne in Rheinland-Pfalz zuständig war. Eine völlig andere Denkweise habe ich mir hier schon in den ersten 7 Wochen meiner Amtstätigkeit angeeignet und kann die Bemühungen unserer baden-württembergischen Landesregierung nur unterstützen, in der Abwicklung des Länderfinanzausgleiches für die Geberländer verbesserte Regularien anzustreben. Grundsatz war beim Länderfinanzausgleich, und dieser Grundsatz muss uneingeschränkt auch bleiben, dass die Geberländer nach dem Geben nicht schlechter dastehen dürfen als die Nehmerländer nach dem Nehmen. Hier scheint es mir, dass da der eine oder andere Landesvater unter den Nehmerländern die Ansicht vertritt, im Himmel herrsche ein paradiesisches Wunschkonzert und man brauche sich nur bedienen, um sein Volk aus dem Füllhorn Anderer mit Wohltaten überschütten zu können. Dies kann und darf bei aller Wertschätzung nicht Sinn und Zweck der Zuwendungen sein, die in Milliardenhöhen über die Landesgrenzen der Geberländer wandern.

 
Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.